Betriebsärzte der Firma Schäflein
Der Betriebsarzt führt Maßnahmen aus zur Vorbeugung arbeitsbedingter Beschwerden und Erkrankungen (Prävention) bzw. deren Früherkennung. Betriebsärzte sind aufgrund ihrer speziellen Ausbildung und ihrer besonderen Kenntnisse über die Arbeitswelt mehr als andere Mediziner geeignet, die medizinische Betreuung der Arbeitnehmer wahrzunehmen.
Um Kontakt zu unseren Betriebsärzten aufzunehmen wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner am Standort (siehe Liste)
Standort
Arzt / Firma
Kontaktperson
Telefon
Röthlein & Umgebung
Dr. Stefan Rohmer
Buchungsportal
Terminbuchung
Für Röthlein und Umgebung gilt: Verfügbare Termine sind im Intranet unter dem Reiter Buchungsportal zu finden. Untersuchungsanfragen mit * gekennzeichnet müssen vorher mit der QM Abteilung abgeklärt werden.
Für die restlichen Standorte gilt: Termine werden in Absprache mit dem jeweiligen Ansprechpartner (siehe im Reiter Betriebsarzt) und dem dortigen Betriebsarzt vereinbart.
Vorgehensweise Terminbuchung:
- gewünschten Termin anklicken und Buchung erstellen
- E-Mail-Adresse eintragen und bestätigen
- in der Maske die Pflichtfelder ausfüllen und mit „Termin buchen“ bestätigen
Bitte bringen Sie zur Untersuchung einen ausgefüllten Patientenfragebogen mit:
Gewusst-wie:
Hilfsmittel – Rentenversicherung
Leistungen zur Teilnahme am Arbeitsleben werden Versicherten gewährt, die aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Auf diesem Wege soll die Eingliederung im Berufsleben erhalten oder wieder erreicht werden.
Weitere Informationen sind auf der Seite www.deutsche-rentenversicherung.de zu finden.
Erstantrag
Die folgenden Anträge werden bei jedem Erstantrag benötigt:
Einlagen für Arbeitssicherheitsschuhe
Unterschiedliche Formulare sind – je nachdem, ob es sich um einen Erstantrag oder eine Folgeversorgung, erforderlich. Einen Folgeantrag dürfen Sie stellen, wenn neue Anlagen nötig sind.
Wichtig: Es wird immer ein Rezept und eine Kostenvoranschlag benötigt.
Vom Arbeitnehmer auszufüllen (Bei Erstantrag G0100, G0132, G0133 – siehe oben / Bei Folgeantrag nur Antrag G0135):
Vom Arbeitgeber auszufüllen:
Vom Orthopäden auszufüllen (Bei Erst- und Folgeantrag):
Orthopädischer Fahrersitz
Bei der Kostenübernahme sind unterschiedliche Formulare, sowohl vom Mitarbeiter, als auch vom Arbeitgeber auszufüllen.
Wichtig: Es wird immer ein Rezept und ein Kostenvoranschlag benötigt.
Vom Arbeitnehmer auszufüllen (Es sind G0100, G0132, G0133 auszufüllen – siehe oben – sowie G0130):
Vom Arbeitgeber auszufüllen:
Vom Orthopäden auszufüllen (Bei Erst- und Folgeantrag):
Bildschirmarbeitsplatzbrille
Bildschirmbrillen sind spezielle Optiken für ergonomisches Sehen im Raum. Sie bieten eine maximal breite des Sehbereiches bis Raumentfernung von 6 Metern. Gleitsicht- und Lesebrillen sind Aufgrund der Bildschirmentfernung oftmals ungeeignet.
- Die Notwendigkeit einer Bildschirmbrille wird vom Betriebsarzt diagnostiziert.
- Für die Standorte rund um Röthlein kann eine G37-Untersuchung im Reiter Buchungsportal gebucht werden.
- Für die Außenstandorte bitte an die Ansprechpartner wenden.
Mehr Informationen zur Bildschirmarbeitsplatzbrille
- Anmeldung zur G37-Untersuchung
- Der Betriebsarzt bestätigt die Notwendigkeit einer Bildschirmarbeitsplatzbrille
- Nachweis der Personalassistenz, dem Abteilungsleiter oder dem Standortleiter vorzeigen
- Eine Banf wird erstellt und freigegeben
- Die Abteilung Einkauf erstellt den Gutschein mit der Adresse des Serviceoptikers
- Der Mitarbeiter erhält den Gutschein und kann diesen einlösen
